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   BSG, 15.12.1981 - 2 RU 79/80   

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BSG, 15.12.1981 - 2 RU 79/80 (https://dejure.org/1981,3018)
BSG, Entscheidung vom 15.12.1981 - 2 RU 79/80 (https://dejure.org/1981,3018)
BSG, Entscheidung vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 79/80 (https://dejure.org/1981,3018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz bei stationärer Behandlung - Verfahrensrüge bei Sprungrevision

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.10.1980 - 2 RU 41/78

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden nach RVO

    Auszug aus BSG, 15.12.1981 - 2 RU 79/80
    Der Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a RVO erstreckt sich jedoch auf die mit dem Krankenhausaufenthalt verbundenen Gefahren, die sich aus der Einrichtung des Krankenhauses ergeben (vgl BSG 1981-05-12 2 RU 7/80 = USK 81106. Die Unfallgefahr braucht im Krankenhaus nicht von einer objektiv gefährlichen Einrichtung auszugehen. Es genügt, daß die Gefahr im konkreten Einzelfall von Umständen ausgeht, welche der Versicherte im Gegensatz zum häuslichen Bereich in dem jeweiligen Krankenhaus vorfindet (vgl BSG 1980-10-29 2 RU 41/78 = SozR 2200 § 539 Nr. 72).
  • BSG, 27.11.1986 - 2 RU 10/86

    Zur inneren Ursache beim Sturz auf einen Krankenzimmerboden - stationäre

    Auszug aus BSG, 15.12.1981 - 2 RU 79/80
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1982-08-25 2 RU 19/81 Vergleiche BSG 1986-11-27 2 RU 10/86 Vergleiche.
  • BFH, 19.03.1970 - IV R 72/69

    Finanzgerichtliches Verfahren - Obsiegen des Steuerpflichtigen -

    Auszug aus BSG, 15.12.1981 - 2 RU 79/80
    Zwar sind Revisionsbeklagte grundsätzlich berechtigt, tatsächliche Feststellungen des Berufungsgerichts, die sich für sie im Revisionsverfahren ungünstig auswirken, noch bis zum Schluß der Revisionsinstanz mit Verfahrensrügen anzugreifen (vgl BFH 1970-03-19 IV R 72/69 = NJW 1971, 168), da jedoch eine Sprungrevision nach § 161 Abs. 4 SGG nicht auf Mängel des Verfahrens gestützt werden kann und dem Gegner der Sprungrevision insoweit nicht weitergehende Rechte eingeräumt werden können, als sie der Revisionskläger hat, ist es auch den Klägern als Revisionsbeklagten nicht gestattet, Verfahrensrügen zu erheben, seien sie gegen die Sachaufklärung oder die Beweiswürdigung des SG gerichtet.
  • BSG, 12.05.1981 - 2 RU 7/80

    Unfallversicherungsschutz bei stationärer Behandlung - Sturz beim Einstellen

    Auszug aus BSG, 15.12.1981 - 2 RU 79/80
    Der Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a RVO erstreckt sich jedoch auf die mit dem Krankenhausaufenthalt verbundenen Gefahren, die sich aus der Einrichtung des Krankenhauses ergeben (vgl BSG 1981-05-12 2 RU 7/80 = USK 81106. Die Unfallgefahr braucht im Krankenhaus nicht von einer objektiv gefährlichen Einrichtung auszugehen. Es genügt, daß die Gefahr im konkreten Einzelfall von Umständen ausgeht, welche der Versicherte im Gegensatz zum häuslichen Bereich in dem jeweiligen Krankenhaus vorfindet (vgl BSG 1980-10-29 2 RU 41/78 = SozR 2200 § 539 Nr. 72).
  • BSG, 25.08.1982 - 2 RU 19/81

    Versicherungsschutz nach § 539 Abs 1 Nr 17 Buchst a bei einem durch Alkoholentzug

    Auszug aus BSG, 15.12.1981 - 2 RU 79/80
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1982-08-25 2 RU 19/81 Vergleiche BSG 1986-11-27 2 RU 10/86 Vergleiche.
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 83/79

    Umfang des Versicherungsschutzes nach § 539 Abs 1 Nr 17 Buchst a RVO

    Auszug aus BSG, 15.12.1981 - 2 RU 79/80
    Die Reaktion des Versicherten auf Medikamente sowie die Folgen falscher oder unterlassener Maßnahmen des Pflegepersonals sind dem nicht vom Versicherungsschutz erfaßten Risiko der ärztlichen Behandlung zuzurechnen (vgl BSG 1981-06-24 2 RU 83/79 = USK 81120).
  • BGH, 18.12.1990 - VI ZR 169/90

    Darlegungs- und Beweislast des Krankenhausträgers bei Verletzung eines Patienten

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, erstreckt sich die in § 539 Abs. 1 Nr. 17 a RVO angeordnete Einbeziehung der stationär behandelten Kassenpatienten in die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf Schadensfälle aus einer fehlerhaften Behandlung durch die Ärzte oder das Pflegepersonal (BSG, Urteile vom 27. Juni 1978 - 2 RU 20/78 - BSGE 46, 286 ff; vom 1. Februar 1979 - 2 RU 85/78 - SozR 2200 § 539 Nr. 56; vom 30. September 1979 - 2 RU 13/80 - SozR 2200 § 539 Nr. 71; vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 79/80 - USK 81286 und vom 27. November 1986 - 2 RU 10/86 - " Die Leistungen" 1988, 26, 28).
  • BSG, 27.04.2010 - B 2 U 11/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - stationäre Rehabilitation -

    Unfälle, die allein wesentlich durch eine fehlerhafte Behandlung eines Arztes oder eines Therapeuten, wie zB Physiotherapeuten, Schwestern und Pfleger, bei dem Erhalt ärztlich angeordneter Behandlungen verursacht werden, sind mangels Wesentlichkeit der Verrichtung des Versicherten für den Unfall keine Arbeitsunfälle (vgl BSG vom 15.12.1981 - 2 RU 79/80; BSG vom 27.11.1986 - 2 RU 10/86) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2017 - L 15 U 326/16

    Unfallversicherungsrecht; Entgegennehmen einer Behandlung; Gesundheitsgefahren

    Das Risiko der ärztlichen Behandlung selbst ist nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes (BSG vom 15.12.1981, 2 RU 79/80; BSG vom 27.11.1986, 2 RU 10/86).
  • BSG, 31.01.1984 - 2 RU 74/82

    Schüler - Oberstufe - Hausaufgaben - Schuleigene Räumlichkeiten - Arbeitsunfall -

    Gleichzeitig hat das BSG unter Bezugnahme auf die amtliche Begründung zu dem Gesetz vom 18. März 1971 (aaO) darauf hingewiesen, daß weder bei Schülern noch bei Lernenden in den im 5 539 Abs. 1 Nr. 1" Buchst b und 0 BVD aufgeführten Einrichtungen von einem umfassenden Versicherungsschutz ohne Rücksicht auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der jeweiligen Einrichtung ausgegangen werden kann (BSGE 35, 207, 211; "1, 199, 151; 49, 9", 97 und 100, 102; 51, 257, 259; BSG SozR 2200 5 539 Nr. 53 und SM; USK 79208; BSG Urteil vom 19. Mai 1983 - 2 RU 79/80 zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG Urteile 1982.

    aufgaben anbetrifft hat das BSG die Auffassung vertreten, daß diese Tätigkeit zwar mit dem Besuch einer allgemeinbildEURnden Schule in einem wesentlichen inneren Zusammenhang steht (BSGE u1, 1M9, 151; BSG SozR 2200 5 539 Nr. 5" und % 5u9 Nr. 2; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 9. Auflg S 483n1), jedoch Schüler bei dieser Tätigkeit nicht gegen Arbeitsunfall versichert sind, sofern sie im privaten (häuslichen) Bereich, also außerhalb des organischen Verantwortungsbereichs der von ihnen besuchten Schule, verrichtet wird (vgl BSG Urteil vom 19. Mai 1983 aaO).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2014 - L 4 U 702/13

    Anerkennung eines Unfalls während einer Rehabilitationsmaßnahme als

    Verwirklicht sich aber nicht ein konkretes Risiko der Reha-Einrichtung, sondern "lediglich" ein Risiko, das mit der Entwicklung und dem Verlauf der die stationäre Behandlung bedingenden Erkrankung selbst verbunden ist (insb. Einweisungsleiden), realisiert dieses gerade nicht eine unter dem Schutz des § 2 Abs. 1 Nr. 15 Buchst a SGB VII stehende Gefahr (vgl. Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.O., § 2 Rn. 29.18; Riebel in Hauck/Noftz, a.a.O., K § 2 Rn. 231; Kruschinsky in SGB VII-Komm, a.a.O., § 2 Rn. 714; BSG Urt. v. 25.08.1982 - 2 RU 19/81 - juris Rn. 13 mwN; Urt. v. 15.12.1981 - 2 RU 79/80 - juris Rn. 20; Urt. v. 24.06.1981 - 2 RU 83/79 - juris Rn. 18; Urt. v. 30.09.1980 - 2 RU 13/80 - juris Rn. 18).
  • LSG Hessen, 02.09.2016 - L 9 U 10/15

    Hinterbliebenenleistungen; Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung;

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht demnach auch bei grundsätzlich eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten, wenn sich hierbei spezielle, mit dem Krankenhausaufenthalt verbundene Gefahren realisieren (BSG, Urteil vom 29. Oktober 1980 - 2 RU 41/78 - Urteil vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 79/80 -).
  • BSG, 27.11.1986 - 2 RU 10/86

    Zur inneren Ursache beim Sturz auf einen Krankenzimmerboden - stationäre

    Zu dem nicht durch § 539 Abs. 1 Nr. 17 Buchst a RVO abgesicherten Risiko gehören auch etwaige falsche oder unterlassene Maßnahmen des Pflegepersonals (vgl BSG 15.12.1981 2 RU 79/80 = USK 81286).
  • SG Hamburg, 25.11.2016 - S 40 U 264/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Unfälle, die allein wesentlich durch eine fehlerhafte Behandlung eines Arztes oder eines Therapeuten, wie zB Physiotherapeuten, Schwestern und Pfleger, bei dem Erhalt ärztlich angeordneter Behandlungen verursacht werden, sind mangels Wesentlichkeit der Verrichtung des Versicherten für den Unfall keine Arbeitsunfälle (vgl BSG vom 15.12.1981 - 2 RU 79/80; BSG vom 27.11.1986 - 2 RU 10/86).
  • BSG, 10.03.1994 - 2 RU 22/93

    Erstattung der Kosten für eine stationäre Heilbehandlung - Voraussetzungen für

    Der Senat hat dazu seit seiner Entscheidung vom 27. Juni 1978 (BSGE 46, 283) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in den Versicherungsschutz alle Risiken einbezogen sind, denen der Versicherte bei dem stationären Aufenthalt ausgesetzt ist, aber in Abgrenzung dazu das Risiko der ärztlichen Behandlung selbst nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes ist (BSGE 46, 283, 284; BSG SozR 2200 § 539 Nrn 48, 56, 71, 72; SozR 3-2200 § 539 Nr. 2; Urteile des Senats vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80 - in USK 81106, vom 15. Dezember 1981 - 2 RU 79/80 - in HVGBG RdSchr VB 56/82; Gitter, SGb 1982, 221).
  • BSG, 25.08.1982 - 2 RU 19/81

    Versicherungsschutz nach § 539 Abs 1 Nr 17 Buchst a bei einem durch Alkoholentzug

    Gleiches gilt auch für den Verlauf einer Erkrankung, die nicht Anlaß für die Aufnahme in stationäre Behandlung war (vgl BSG 1980-09-30 2 RU 13/80 = SozR 2200 § 539 Nr. 71; BSG 1981-12-15 2 RU 79/80 = USK 81286).
  • BSG, 12.05.1981 - 2 RU 7/80

    Unfallversicherungsschutz bei stationärer Behandlung - Sturz beim Einstellen

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